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VGH Bayern, 31.03.1999 - 4 B 98.2506 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 31.03.1999 - 4 B 98.2506
- BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 181.99
Wird zitiert von ... (4)
- VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
Kommunalrecht; Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulassung; Teil; Nachbesserung; …
Die Entscheidung über die Zulassung ist eine gebundene Entscheidung, die von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (zu der entsprechenden Regelung der Bayer. GO: BayVGH, Urt. v. 31.03.1999, Az. 4 B 98.2506, Juris). - VG Düsseldorf, 06.05.2011 - 1 L 701/11
Freibad Nizzatal in Velbert-Langenberg bleibt vorerst geschlossen
vgl. BayVGH, Urteil vom 31. März 1999 - 4 B 98.2506 -, juris Rdn. 34; VG Regensburg, Beschluss vom 3. März 2003 - RO 3 E 03.00379 -, juris Rdn. 40. - VG München, 07.03.2012 - M 7 K 11.4432 Hinsichtlich der genannten Aspekte bleibt bei einer an §§ 133, 157 BGB orientierten Auslegung nach dem objektiven Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung des Bürgerbegehrens zum Ausdruck kommt und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste (vgl. BayVGH, U. v. 31. März 1999 - 4 B 98.2506 - Rz 29 m.w.N.), letztlich die gesamte Tragweite der Entscheidung für den Bürger im Dunkeln.
- VG Regensburg, 15.02.2012 - RN 3 K 11.00056
Vollzug eines dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Gemeinderatsbeschlusses
Sie haben im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH vom 31.3.1999 Az. 4 B 98.2506 m.w.N.) keinen Anspruch auf die Zulassung des Bürgerbegehrens "Erhalt der Wasserversorgungsanlage Rimbach".